Beitragsordnung
- Bei Aufnahme in den Verein wird eine Beitrittsgebühr in Höhe von € 20,00 erhoben.
- Mit Beginn der Mitgliedschaft ist regelmäßig ein Vereinsbeitrag zu entrichten.
- Höhe des Vereinsbeitrages
- Mitglieder ohne Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum und Mitglieder mit Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum ohne Miet- oder Pachteinkünfte
entrichten -auf Antrag an den Vorstand- einen jährlichen Vereinsbeitrag von € 50,00.
- Mitglieder mit Miet- und Pachteinkünften entrichten einen jährlichen Vereinsbeitrag in folgender Höhe:
- natürliche Personen € 65,00
- juristische Personen ab € 100,00
- Bei Aufnahme in den Verein, die im jeweils laufenden Geschäftsjahr erfolgt, sind Beitrittsgebühr und Vereinsbeitrag in
voller Höhe zu entrichten.
- Die Zahlung des Beitrages für das laufende Geschäftsjahr hat im voraus bis zum 28.02. des laufenden Kalenderjahres zu erfolgen.
- Im Vereinsbetrag ist der Jahresbetrag für die Lieferung der Verbandszeitung enthalten. Die Zustellung der Zeitung beginnt in der Regel
zwei Monate nach Aufnahme in den Verein.
- Bei Verzug mit der Beitragszahlung um mehr als 4 Wochen nach Fälligkeit werden nach vorheriger schriftlicher Mahnung übliche
Bankzinsen als Verzugszinsen und Mahnkosten in Höhe von € 2,50 pro Mahnung berechnet.
Die Beitragsgelder werden vereinsintern wie folgt verteilt:
- 20,00 € Umlage werden an den Landesverband Haus und Grund Sachsen e.V. pro Mitglied und Jahr gezahlt.
In diesem Beitrag sind die Kosten für die Verbandszeitung enthalten.
- Die restlichen Gelder verbleiben im Verein.
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